ihre Angelegenheit gar nicht oder nur teilweise selbst regeln können. Zum Personenkreis der zu Betreuenden können gehören:
Psychisch kranke Menschen
Ziel der Betreuung ist es:
die Lebensqualität des Betreuten zu verbessern
das Recht auf weitestgehende Selbstbestimmung und Mitverantwortung maximal zu erhalten
Vorgehensweise zur Einrichtung einer Betreuung
Der Antrag auf Einrichtung einer Betreuung wird beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Das Gericht bestimmt, in Absprache mit dem Betreuten, die notwendigen Aufgabenkreise. Diese können sein:
Gesundheitsfürsorge
Vermögensangelegenheiten
Vertretung gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern
Wohnungsangelegenheiten
Entscheidung über Postangelegenheiten
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
den/die Betroffene/n selbst
Angehörige oder
Institutionen / Behörden
Haben Sie Interesse und / oder benötigen Unterstützung bei der Einrichtung einer Betreuung, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf.